Bundesregierung beschließt Flexirente

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der älteren Arbeitnehmern eine flexiblere Berufstätigkeit ermöglichen soll.

Mit dem Gesetz soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand variabler gestaltet werden. Das Modell ist als Flexirente bekannt. Der Gesetzentwurf, den CDU/CSU und SPD lange debattiert haben, wird zeitnah in den Bundestag eingebracht. In Teilen soll das neue Gesetz im Januar 2017 in Kraft treten, andere Teile wie das neue Hinzuverdienstrecht erst Mitte des kommenden Jahres.

Der Entwurf sieht vor, dass Teilrentner mehr vom Zuverdienst zu den Altersbezügen behalten dürfen und die Reduzierung ihrer Arbeitszeit flexibler gestalten können. Für Arbeiten über das Rentenalter hinaus gibt es einen noch höheren Aufschlag auf die spätere Rente als bisher. Für Arbeitgeber wird das Einstellen oder die Bindung von Mitarbeitern über das Regelalter hinaus finanziell attraktiver, denn sie müssen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen.

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