Corporate Governance Kodex umfassend überarbeitet

Erstmals seit seinem Inkrafttreten ist der Deutsche Corporate Governance Kodex grundlegend überarbeitet worden.

Dabei wurde unter anderem das Regelwerk für gute Unternehmensführung gestrafft und die Empfehlungen für die Vorstandsvergütung sowie die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten angepasst. Im neuen Zuschnitt erhofft sich die Kodex-Kommission eine höhere Akzeptanz bei Unternehmen und Investoren. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist ein Regelwerk, das vor allem Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Unternehmen zur guten Unternehmensführung enthält.

Neben der Straffung des Kodex sind neue Empfehlungen für die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten und für die Systematik der Vorstandsvergütung eingefügt worden. Mit Blick auf Interessenkonflikte hat die Kommission einen Katalog von Sachverhalten installiert, aus dem sich mangelnde Unabhängigkeit von Aufsichtsräten ableiten lässt. In der Bezahlung von Vorständen empfiehlt der Kodex künftig, die langfristige variable Vergütung ausschließlich in Aktien mit Haltefrist zu gewähren. Für den neuen Kodex-Entwurf läuft ein Konsultationsverfahren bis Ende Januar 2019, im April könnte die neue Fassung dann auf dem Tisch liegen.

Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex ist es, börsennotierten Unternehmen Empfehlungen und Anregungen für eine gute Unternehmensführung zu bieten. Die erstmals Anfang der 200er jahre präsentierte „Deutschen Corporate Governance Kodex“  wird jährlich von der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft.

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