Bundesumweltministerium legt Entwurf eines Verpackungsgesetzes vor

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat den Referentenentwurf „Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen“ vom 10. August 2016 vorgelegt.

Zielsetzung der Gesetzesinitiative ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollen zukünftig stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll effizienter und einfacher werden. Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz dem Bundesumweltministerium nicht gelungen war, konzentriert sich das Verpackungsgesetz auf die ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. In den kommenden Wochen können die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.

Die gemeinsame Erfassung von Verpackungs- und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall soll durch das Verpackungsgesetz erleichtert und gefördert werden. Die von den Koalitionsfraktionen und dem Bundesumweltministerium ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Produktverantwortung auf die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Bratpfannen oder andere Haushaltswaren, war jedoch nicht konsensfähig. Nach dem Verpackungsgesetz kann nunmehr die Kommune entscheiden, ob sie mit den dualen Systemen vereinbart, diese Abfälle mit zu erfassen.

Das Gesetz schreibt zudem deutlich höhere Recyclingquoten für Verpackungen vor, die in den dualen Systemen lizenziert und erfasst werden. Bei den Lizenzentgelten muss zudem die Recyclingfähigkeit stärker berücksichtigt werden. Die Abfallentsorgung soll weiterhin im Wettbewerb erfolgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, soll eine Zentrale Stelle eingerichtet werden, die die produktverantwortlichen Hersteller und Vertreiber finanzieren und als Registrierungs- und Standardisierungsstelle fungieren soll.

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