9. GWB-Novelle: Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2016 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) beschlossen.

Zielsetzung der Gesetzesinitiative ist es, anhand eines geänderten Wettbewerbsrechts zukünftig Machtkonzentrationen und -missbräuche in der Internetwirtschaft schärfer kontrollieren zu können. Die GWB-Novelle soll hierzu den wettbewerblichen Rahmen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Märkte vorgeben und neu ausrichten.

„Die dynamische Entwicklung der digitalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren hat uns gezeigt, dass wir einen modernen digitalen Ordnungsrahmen brauchen", betont Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Ziel der Regierung sei es, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Hierzu soll sich etwa die Fusionskontrolle künftig auch auf Übernahmen von Unternehmen erstrecken, deren Umsatz zwar im Übernahmezeitpunkt noch relativ gering ist, für die jedoch ein ungewöhnlich hoher Kaufpreis von über 400 Millionen Euro festgesetzt werden soll, also im Falle hochpreisiger Übernahmen, die oftmals in der aufstrebenden digitalen Wirtschaft vorkommen.

Die 9. GWB-Novelle schließt zudem bestehende Rechtslücken bei der Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften bzw. von erworbenen Unternehmen. Dadurch wird wirksam verhindert, dass sich Unternehmen künftig Geldbußen in Millionenhöhe durch nachträgliche Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen entziehen können. Damit reagieren wir auf konkrete Fälle in der Vergangenheit, bei denen sich Unternehmen auf diese Weise der Zahlung Geldbuße einer Geldbuße entzogen. Gleichzeitig wird mit der GWB-Novelle die EU Richtlinie zum Kartellschadensersatz in deutsches Recht umgesetzt. Die Bundesregierung setzt zudem den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich vom Kartellverbot auszunehmen, um deren wirtschaftliche Basis für den intermedialen Wettbewerb zu stärken.

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