ADSp-Streit: BWVL empfiehlt Nutzung der neuen DTLB

Der Verladerverband Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) empfiehlt seinen Mitgliedern die Nutzung der neuen Vertragsbedingungen Deutsche Transport- und Lagerbedingungen (DTLB). Die Spediteure hätten sich bei Verhandlungen unbeweglich gezeigt.

Der BWVL zeigt sich überzeugt, dass die gemeinsam mit den Industrie- und Handelsverbänden Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Handelsverband Deutschland (HDE) zur Anwendung empfohlenen Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) auf dem Markt breite Akzeptanz finden werden. Verlader sollten deshalb die DTLB nutzen, weil diese die für sie nachteiligen Regelungen in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) insgesamt vermeiden und die DTLB angemessene Haftungsregelungen vorsehen würden, so der BWVL.

Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes in Berlin am 13. Oktober 2015 betonte BWVL-Präsident Jochen Quick, die DTLB trügen den Paradigmenwechseln in der Transport- und Logistikkette der letzten 15 Jahre Rechnung und gewährleisteten eine enge Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, um eine nahtlose Supply-Chain sicherzustellen. Es handele sich um ein grundlegend neues Bedingungswerk, das nicht auf den alten ADSp aufbaue. Dabei räumte Quick ein, dass er ein gemeinsames Bedingungswerk mit der Speditionsseite für wünschenswert gehalten hätte. Nachdem die Spedition sich aber nach langer Verhandlung bei einer Reihe von Positionen unbeweglich gezeigt und bestimmte Punkte als überhaupt nicht verhandelbar bezeichnet habe, sei die Empfehlung eines eigenen Bedingungswerks auf Verladerseite die einzige mögliche Lösung gewesen.

Im September 2015 hatten die Verbände der verladenden Wirtschaft eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgelegt: Nach dem ergebnislosen Ausgang der Verhandlungen mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) hatten BDI, BGA und HDE und BWVL ein neues Regelwerk vorgestellt, die DTLB.

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