Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) beschlossen. Unmittelbares Ziel der Neuregelung ist die Schaffung von mehr Transparenz über die Entlohnung von Männern und Frauen; mittelbar soll hierdurch mehr Lohngerechtigkeit geschaffen werden.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind ein individueller Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten und besondere Prüf- und Berichtspflichten in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Der individuellen Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll Frauen und Männern ein individuelles Auskunftsrecht geben, um ihre eigene Entlohnung mit der Entlohnung von Kollegen bzw. Kolleginnen mit gleicher Tätigkeit vergleichen zu können (§ 7 EntgTranspG-E).  Dabei bezieht sich der Auskunftsanspruch nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt in einer Vergleichsgruppe. Zur Vergleichsgruppe gehören jeweils Mitarbeiter des anderen Geschlechts mit gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten. Sie muss aus mindestens sechs Beschäftigten bestehen. Die Begriffe der gleichen oder gleichwertigen Arbeit werden im Entwurf definiert. Der Auskunftsanspruch soll sich dabei nicht nur auf den durchschnittlichen Grundlohn in der Vergleichsgruppe erstrecken, sondern auch auf bis zu zwei weitere Entgeltbestandteile, wie z.B. Bonuszahlungen oder das Zurverfügungstellen eines Dienstwagens. In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch in der Regel über die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Beschäftigten direkt an den Arbeitgeber wenden.

Zudem sollen sich Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten künftig regelmäßig einem Entgeltüberprüfungsverfahren unterziehen müssen. Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) ab 500 Beschäftigten sollen darüberhinaus regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten müssen.

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist die nach wie vor bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen. Die Bundesregierung verbindet mit dem Gesetz die Erwartung, dass Frauen häufiger ihren Anspruch auf gleiche Bezahlung gerichtlich durchsetzen werden und auf diese Weise die Entgeltdifferenz zwischen Männern und Frauen geringer wird.

den Gesetzesentwirf im Volltext finden Sie auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)

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