Herstellerkennzeichnung im Blick

Aktuelle Fragestellungen zu behördlichen Marktüberwachung, europäische Gesetzgebungsvorhaben und das Spannunsgverhältnis von Marktkontrolle, Wettbewerb und Verbraucherschutz standen im Mittelpunkt der „Deutschen Marktüberwachungskonferenz 2018“. Auch in diesem Jahr war die Veranstaltung am 20. und 21. September 2018 in Berlin wieder das Informations- und Diskussionsforum für Wirtschaftsakteure aller Branchen und Behörden, um sich zu zahlreichen Themen und Belangen der Marktüberwachung auszutauschen.

Auch der BHB brachte sich wie in den Vorjahren in den Dialog ein, den die Initiatoren Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesnetzagentur und Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) jährlich in der Bundeshauptstadt veranstalten. Das Dialogforum rückte in diesem Jahr aktuelle Gesetzgebungsverfahren wie den europäischen Verordnungsentwurf Marktüberwachung in den Fokus, aber auch derzeitige Entwicklungen in der behördlichen Marktüberachungspraxis und Möglichkeiten der Selbstkontrolle der Wirtschaftsakteure innerhalb ihrer Branchen entlang vorhandener Lieferketten.

In ihrem Vortrag „Herstellerkennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz und Auswirkungen auf den Handel“ skizzierte Jana Stange, Leiterin des Ressorts Product Compliance, Umwelt und CSR beim BHB, die aktuellen Auswirkungen derzeit vorhandener unklarer gesetzlicher Handlungsaufträge für die Unternehmen der DIY-Branche. Zahlreiche der rund 200.000 in Bau- und Heimwerkermärkten angebotenen Produkte seien von den Vorgaben des Produktsicherheitsrechts betroffen. Hier stelle insbesondere die Pflicht, Produkte mit der Herstellerkennzeichnungen zu versehen und diese vorrangig auf dem Produkt und erst dann auf der Verpackung anzubringen, alle Unternehmen der Lieferektte in der Praxis vor Probleme. Aufgrund zahlreicher Grenzfälle in der Alltagspraxis sei oft unklar, wie eine Kennzeichnung rechtskonform umzusetzen sei. Zudem zöge dies – oftmals rechtsmissbräuchliche – Abmahnwellen nach sich, die zu zeitweisen Vertriebsstopps der Produkte führten und auch der Idee des Verbraucherschutzes zuwiderliefen. Stange sprach sich für eine Gleichsetzung der Kennzeichnungsvarianten aus. „Zahlreiche Beispiele aus der Praxis belegen, dass oftmals eine Kennzeichnung auf der Verpackung besser ist und dies auch von den Marktüberwachungsbehörden akzeptiert wird, nur spiegelt sich dies lei-der nicht im Wortlaut des Gesetzes wieder“, betonte Stange. Insofern müsse die Gleichwertigkeit der Kennzeichnung auf dem Produkt oder auf der Verpackung zukünftig auch im Gesetz Niederschlag finden.

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