BHB fordert faire Marktbedingungen im Sanitärhandel

Bundeskartellamt ermittelt gegen Sanitärgroßhandel + BHB erwartet positive Impulse für fairen Wettbewerb mit Sortimenten des Sanitärmarktes

Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt am 6. März 2013 in einer groß angelegten Aktion zahlreiche Durchsuchungen im Sanitärgroßhandel durchgeführt. Dabei sind Wettbewerbshüter eigenen Angaben zufolge dem Verdacht nachgegangen, dass Sanitärgroßhändler ein System der Preiskoordinierung betreiben, das die Preisabstimmung zwischen den Großhändlern bezweckt und zu Kartellpreisen gegenüber den Installateuren führt. Eine Durchsuchung des Bundeskartellamtes erfolgt regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus, wie das Kartellamt betonte.

Das aktuelle Einschreiten des Bundeskartellamtes begrüßt der BHB – Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V. ausdrücklich, nachdem die bisher praktizierten Geschäftsmodelle und gelebten Geschäftspraktiken der Sanitärbranche den rechtlichen Maximen eines fairen und freien Wettbewerbs nur unzureichend entsprechen. Leidtragende eines solchen Systems der Preiskoordinierung im Sanitärgroßhandel mit dem Ziel der Preisabstimmung sind auch die Unternehmen der DIY-Branche, Bau- und Heimwerkermärkte, aber auch Handwerker und letztendlich die Verbraucher, die aufgrund der Ausschaltung eines fairen Wettbewerbs und des Aufbaus restriktiver Vertriebsmodelle  den überhöhten Preis zu zahlen haben. Bereits in der Vergangenheit sind neben internationalen auch deutsche Sanitärfirmen in den Fokus der Wettbewerbshüter geraten. So verhängte die Europäische Kommission aufgrund kartellrechtswidriger Preisabsprachen in den Jahren 1992 bis 2004 gegen sechs deutsche Herstellerunternehmen der Branche Geldbußen in Höhe von insgesamt 622 Mio. Euro. Der BHB erwartet durch den erneuten Fokus auf den Sanitärgroßhandel positive Impulse für den Aufbau und die Etablierung eines freien und fairen Wettbewerbs mit Sortimenten des Sanitärmarktes. Insofern spricht sich der BHB nachdrücklich für einen fairen Wettbewerb der konkurrierenden Vertriebswege im Einklang mit bestehendem Wettbewerbsrecht aus – dies im Interesse aller Marktpartner und zur Sicherung der Warenerhältlichkeit und Produktqualität zum Wohle des Verbrauchers.

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