BHB-Stellungnahme zum Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln mit Glyphosat

Der BHB und seine Mitgliedsunternehmen bekennen sich zum naturgemäßen Gärtnern. Der chemische Pflanzenschutz durch den umsichtigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist hierbei notwendiger Bestandteil des Gesamtkonzepts eines integrierten Pflanzenschutzes in Haus und Garten.

Im März 2015 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoff Glyphosat neu als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ eingestuft und dieses Ergebnis in einem Kurzbericht am 20. März 2015 veröffentlicht.

Glyphosat wird von nationalen wie europäischen Institutionen als nicht krebserzeugend bewertet. Die in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe unterliegen europaweit strengen Prüfungs- und Zulassungsanforderungen. Glyphosat gehört zu den weltweit toxikologisch am umfangreichsten untersuchten Wirkstoffen. Gesetzliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationalstaatlicher Ebene setzen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Vermeidung von Gesundheits- und Umweltschäden enge Grenzen. Alle Pflanzenschutzmittel müssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch die zuständigen Behörden zugelassen werden. In Deutschland wachen mit Umweltbundesamt (UBA), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gleich vier staatliche Stellen über die Verkehrsfähigkeit der Produkte.

Dabei ist Glyphosat von den für die gesundheitliche Bewertung zuständigen nationalen, europäischen und anderen internationalen Institutionen einschließlich des WHO/FAO Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) nach Prüfung aller aktuell vorliegenden Studien als nicht krebserzeugend bewertet worden. Auch aufgrund der IARC-Einstufung ist eine abschließende Neubewertung von Glyphosat aktuell nicht angezeigt: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) betont in seinen Stellungnahmen vom 23. März 2015 (Mitteilung 007/2015) und 2. April 2015 (Mitteilung 008/2015), dass die Einstufung der IARC auf Basis der vorliegenden Informationen wissenschaftlich nicht nachvollziehbar und nicht ausreichend belegt sei. Eine abschließende Entscheidung müsse anhand des vollständigen Berichts der IARC (WHO) gründlich durch Europäische Expertengremien unter Federführung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfolgen. Dieser Bericht liegt derzeit noch nicht vor.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zur Beurteilung von Glyphosat geht der BHB nach heutigem Kenntnisstand und im Einklang mit den Einschätzungen der europäischen und nationalen Behörden und deren Zulassungspraxis zunächst davon aus, dass Produkte, die privaten Anwendern für Pflanzenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, den Anforderungen und Sicherheitsstandards auf Grundlage des bestehenden harmonisierten Rechts entsprechen und gesundheitlich unbedenklich sind. Dabei ist sich der Baumarkthandel seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst: Der Handel setzt beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln gezielt auf die persönliche Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal und stellt so sicher, dass der Verbraucher entsprechend des von ihm beabsichtigten Einsatzgebietes das geeignete Produkt sowie die Informationen über die sachgemäße Anwendung erhält, etwa zur Einsatzart und Einsatzmenge.

Zugleich ist der Baumarkthandel mit Blick auf die aktuelle wissenschaftliche Diskussion um die Bewertung von Glyphosat an einer schnellstmöglichen Aufklärung der derzeit widersprüchlichen Sachlage interessiert, dies insbesondere in seiner Funktion als Schnittstelle zum Verbraucher und letztes Glied in der Vertriebskette der Produkte von Herstellern zum Endkunden. Daher wird der Handel zügig auf veränderte wissenschaftliche Erkenntnisse oder rechtliche Rahmenbedingungen reagieren und seine Geschäftsprozesse zum Wohle der Verbraucher entsprechend anpassen.
 

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