DIY-Branche fit für neues Umweltrecht

Mitgliedsunternehmen des Handelsverbandes BHB entwickeln Compliance-Instrument zur Erfüllung neuer Rechtspflichten der EU-Holzhandelsverordnung.

Ab 3. März 2013 verbietet die neue EU-Holzhandelsverordnung Einfuhr und Vermarktung von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag – und begründet neue Rechtspflichten für Holzhändler und holzvertreibende Unternehmen. Um das neue Recht praktikabel und nachweisbar umzusetzen, haben Umweltbeauftragte und Qualitätsmanager der Mitglieds-unternehmen des Handelsverbandes BHB gemeinsam mit IT-Dienstleister Global Traceability Solutions (GTS) die Onlineplattform „RADIX Tree“ für die Belange der DIY-Branche ausgebaut – und so für die DIY-Branche ein Compliance-Instrument entwickelt, um die neuen vertrieblichen Pflichten zu erfüllen. Im Januar 2013 trafen sich die Branchenpartner jetzt zu ihrer Abschlussveranstaltung in Köln und präsentierten die Projektergebnisse.

Seit Ende 2011 hatten Umweltbeauftragte und Qualitätsmanager aus BHB-Mitgliedsunternehmen daran gearbeitet, die Onlineplattform „ RADIX Tree“ mit Blick auf die Regelungen der EU-Verordnung funktional auszubauen und für die DIY-Branche nutzbar zu machen. „ RADIX Tree“ verhilft Unternehmen unterschiedlicher Branchen, ihren Rechtspflichten als Teil der Vertriebskette von Waren nachzukommen. „Die jetzt abgeschlossene Fortentwicklung der Web-Funktionalitäten ist ein Meilenstein im Bestreben der DIY-Branche, nicht nur die neuen rechtlichen Herausforderungen zu erfüllen, sondern auch im Sinne der eigenen Branchenmaxime den Belangen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Unternehmensführung gerecht zu werden“, betont Jana Stange, Referentin Umwelt im Branchenverband BHB.

Aufgrund der Entwicklung des neuen Compliance-Instruments ist es Unternehmen der DIY-Branche zukünftig – ebenso wie branchenfremden Unternehmen – möglich, ihren Rechtspflichten aus der EU-Holzhandelsverordnung auf praktikablem Wege nachkommen: So können Nutzer die Datenbank mit den ab März 2013 gesetzlich zu Informationszwecken einzuholenden Informationen pflegen und damit ihr gesetzesgetreues Verhalten dokumentieren. Darüber hinaus verfügt das System über ein Bewertungsschema, mit dessen Hilfe jeder auf der Plattform registrierte Marktteilnehmer einschätzen und beurteilen kann, wie hoch das Risiko ist, dass illegales Holz in seinen Produkten enthalten ist. Eine solche Risikobewertung ist zukünftig für Inverkehrbringer von Holz und Holzerzeugnissen vorgeschrieben. Zudem bietet „RADIX-Tree“ eine Hilfestellung bei dem Thema Risikominderung, das ebenfalls verpflichtender Bestandteil der Verordnung ist. Über das jetzige Ergebnis des Projekts zeigt sich auch Andreas Back, Leiter Qualitätsmanagement und Umwelt der Hornbach-Baumarkt AG und Sprecher des BHB Arbeitskreises Umwelt & CSR, erfreut: „Den Unternehmen der DIY-Branche ist es in den vergangenen Monaten gemeinsam mit dem BHB gelungen, ein leistungsfähiges Compliance-Instrument zu entwickeln, das es der DIY-Branche und auch weiteren interessierten Unternehmen signifikant erleichtern wird, ihren neuen vertrieblichen Pflichten nachzukommen.“

EU-Holzhandelsverordnung zum 3. März 2013

 

Hintergrund der Entwicklung ist die neue Rechtslage aufgrund der EU-Holzhandelsverordnung ab März 2013: Um sicherzustellen, dass kein Holz oder Holzerzeugnisse aus illegalem Holzeinschlag vertrieben werden, müssen Holzhändler benennen können, von wem sie das Holz erworben und an wen sie das Holz weiterveräußert haben. Weitergehende Verpflichtungen gelten für Marktteilnehmer, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmalig in Verkehr bringen – sie trifft eine sogenannte „Sorgfaltspflichtregelung“: Diese beinhaltet die umfassende Informationsbeschaffung (u. a. Beschreibung des Holzes einschließlich Handelsname, Herkunftsland, den Lieferanten und Nachweise über die Legalität) und eine darauf basierende Risikobewertung. Abhängig von der Einschätzung des Risikos müssen Marktteilnehmer zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht unter Umständen Maßnahmen zur Risikominderung definieren. Kann der Marktteilnehmer einen illegalen Holzeinschlag nicht weitestgehend ausschließen, dürfen die betroffenen Holzprodukte nicht in Verkehr gebracht werden.

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