EU-Parlament verabschiedet Regelungen zur CSR-Berichtspflicht

Das Europäische Parlament hat am 15. April 2014 in der letzten Plenarabstimmung der laufenden Legislaturperiode die Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen („CSR-Berichterstattung") verabschiedet. Danach sollen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern dazu verpflichten sein, über das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit zu berichten. Von den betroffenen Unternehmen wird gefordert, dass über die Auswirklungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt, Mitarbeiter und soziale Belange informiert wird.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst sogenannte „Unternehmen von öffentlichem Interesse", die im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Diese sind Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handeln an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats zugelassen sind, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder solche Unternehmen, die von den Mitgliedstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bezeichnet werden. Einzelhandelsunternehmen sind von den Berichtspflichten somit nur betroffen, wenn es sich um börsennotierte Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern handelt.

Die CSR-Berichterstattungspflichten der Richtlinie umfassen die Auswirklungen der Unternehmens- und Geschäftstätigkeit auf die Umwelt, Mitarbeiter und soziale Belange. So müssen die betroffenen Unternehmen künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse bei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Bekämpfung von Korruption sowie zur Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Die Richtlinie muss noch vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein Jahr nach der Umsetzung sollen die Vorschriften dann erstmals von den Unternehmen angewendet werden. Die neuen CSR-Berichterstattungspflichten würden für Unternehmen demnach ab Mitte 2017 rechtlich verbindlich.

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