EU will Einsatz von bienenschädlichen Insektiziden im Freien verbieten

Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben einen Vorschlag der EU-Kommission unterstützt, die Verwendung von drei Insektiziden - Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, bekannt als "Neonikotinoide" - weiter einzuschränken.

Die Verwendung der drei Stoffe im Freien wird verboten, und die betreffenden Neonikotinoide dürfen nur in permanenten Gewächshäusern verwendet werden, in denen kein Kontakt mit Bienen zu erwarten ist. Der Schutz der Bienen ist für die EU-Kommission ein wichtiges Thema, da er die biologische Vielfalt, die Nahrungsmittelproduktion und die Umwelt betrifft. Auf Initiative von Präsident Juncker hat das Kollegium der EU-Kommissare bereits 2017 darüber beraten.

Die jetzt beschlossenen Beschränkungen gehen über die bereits seit 2013 geltenden Maßnahmen hinaus. Das für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissionsmitglied Vytenis Andriukaitis begrüßte diese Abstimmung und betonte, dass die EU-Kommission diese Maßnahmen bereits vor Monaten auf der Grundlage der wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgeschlagen habe.

Die Verordnung wird nun in den kommenden Wochen von der EU-Kommission angenommen und bis Ende des Jahres 2018 in Kraft treten.

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