Gesetzesentwurf: Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Einem neuen Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums zufolge sollen künftig große Elektrofachgeschäfte und Online-Händler verpflichtet sein, Elektroaltgeräte jeden Formats zurückzunehmen. Das Regelwerk sieht vor, dass Händlerniederlassungen mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern künftig kleine Elektrogeräte jederzeit und ohne den Kauf eines entsprechenden neuen Gerätes zurücknehmen müssen. Am 11. März hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt.

Für den Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte unnötig. „Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme von Elektrogeräten im Einzelhandel hervorragend“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Deshalb stehe Deutschland im europäischen Vergleich bereits heute gut da. Neben den Wertstoffhöfen trügen Elektrofachmärkte, Baumärkte und Lebensmitteleinzelhandel dazu bei, dass die Kunden ihre Geräte fachgerecht entsorgen können.

Die Baumarktbranche ist einer der Vorreiter bei der freiwilligen Rücknahme von Elektroaltgeräten: Bereits Anfang 2014 hatte der BHB eine Vereinbarung zur Sammlung von Elektroaltgeräten in Baumärkten unterzeichnet, die die Optimierung der Altgeräteerfassung auf freiwilliger Basis fördert. Die Rahmenvereinbarung mit Deutschem Städtetag, Landkreistag, Deutschem Städte- und Gemeindebund und Verband Kommunaler Unternehmen sieht vor, dass die Baumärkte kostenlos Flächen für die Aufstellung von Sammelbehältern durch Entsorger zur Verfügung stellen und diesen unentgeltlich die entsorgten Altgeräte überlassen. Die konkreten Vereinbarungen hierzu werden unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort auf lokaler Ebene getroffen. Damit hat der BHB gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern ein alternatives Sammelsystem für die kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten geschaffen.

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