Holzhandelsverordnung: IPD schult Unternehmen in Bonn

Die EU-Holzhandelsverordnung verpflichtet Unternehmen, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in der EU auf den Markt bringen, das Risiko für einen illegalen Ursprung der Ware zu minimieren. Doch wie sind diese Vorgaben von deutschen Unternehmen zu erfüllen? Mit dieser Frage befasste sich der Praxis-Workshop des Import Promotion Desks, der Plattform zur Handelsförderung in Deutschland, am 11. Dezember in Bonn. Unterstützt wurde die Veranstaltung durch den BHB.

In Bonn diskutierten 25 Experten aus Handel, Industrie, Verbandswelt, Beratungsbranche und Zertifizierungsunternehmen die Herausforderungen der Umsetzung der Vorgaben der EU-Holzhandelsverordnung. Auf der Agenda des eintägigen Workshops stand dabei insbesondere die Informationsvermittlung zu den Anforderungen der EU-Verordnung und den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Import von Holz in die EU.

Juliane Lemcke, IPD Referentin und Expertin für Nachhaltigkeit mit internationaler Erfahrung in der Forstzertifizierung, präsentierte den Veranstaltungsteilnehmern die Regelungen der EU-Holzhandelsverordnung im Detail. Die EU-Holzhandelsverordnung sei als Chance zu sehen, damit sich der Verbraucher zukünftig darauf verlassen könne, dass der Staat dafür sorge, dass nur legales Holz in Umlauf komme, hob Thorsten Hinrichs, Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), hervor. Der Regierungsdirektor und Referent für Europäische und internationale Waldpolitik informierte die Teilnehmer über den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland sowie die Entwicklungen auf EU- und internationaler Ebene und die derzeitige Umsetzungs- und Kontrollpraxis in Deutschland. Am Nachmittag befassten sich die Teilnehmer im zweiten Teil der IPD-Workshops in Gruppenübungen mit Fällen aus der Umsetzung der EU-Vorgaben im Arbeitsalltag.

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