Leitfaden zur Europäischen Holzhandelsverordnung erschienen

Köln, 16. Juli 2014. Die europäische Holzhandelsverordnung verpflichtet seit März 2013 Unternehmen, die erstmalig Holzprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt anbieten, mit einem Sorgfaltspflichtsystem sicherzustellen, dass kein illegal geschlagenes Holz für das Produkt verwendet wurde. Der jetzt erschienene "Leitfaden zur Europäischen Holzhandelsverordnung" beantwortet viele alltagsrelevante Fragen und soll einen Beitrag zur praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen im Handel mit Holz und Holzprodukten leisten. Erstellt wurde die Broschüre unter Federführung des Import Promotion Desks (IPD) durch den BHB - Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V. sowie weitere Branchenverbände.

Betroffen von den Vorgaben der europäischen Holzhandelsverordnung sind unter anderem alle Händler, die Holzprodukte von einem Nicht-EU-Mitgliedstaat selbst importieren, z. B. Gartenmöbel, Spielzeug, Küchenutensilien. Die Bedeutung der Holzhandelsverordnung für den Einzelhandel ist daher hoch. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat als Aufsichtsbehörde bereits eine Reihe von Kontrollen durchgeführt, auch im Einzelhandel. Die neuen Vorgaben der europäischen Holzhandelsverordnung stellen Händler jedoch vor große Herausforderungen. Die Broschüre, die der BHB in Kooperation mit dem Import Promotion Desk anbietet, beantwortet viele praxisrelevante Fragen und soll einen Beitrag zur praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen im Handel mit Holz und Holzprodukten leisten.

Erstellt wurde der Leitfaden unter Federführung des Import Promotion Desks (IPD) durch das Swiss Import Promotion Programme (SIPPO), den BHB sowei durch die Branchenverbände Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels (BVDM), Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz), Handelsverband Deutschland (HDE) und Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH).

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