Arbeit & Soziales: Wichtige Änderung seit 1. Januar 2015

Zum 1. Januar 2015 sind im Bereich Arbeit und Soziales zahlreiche Neuregelungen und Änderungen in Kraft getreten.

  • Ab dem 1. Jan. 2015 gilt für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Ausnahmen gelten bspw. für bestimmte Praktika. Die sog. Mindestlohnkommission hat erstmals im Jahr 2016 über eine Anpassung des Mindestlohnes mit Wirkung zum 1. Jan. 2017 zu beschließen. Danach soll der Mindestlohn alle zwei Jahre angepasst werden.
     
  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab dem 1. Jan. 2015 in der allgemeinen Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von 25,1 auf 24,8 Prozent.
     
  • Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Jan. 2015 14,6 Prozent. 2014 lag der Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen mit 7,3 Prozent jeweils die Hälfte des Beitrags. An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozent tritt ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds. Über dessen Höhe entscheiden die Krankenkassen selbst.
     
  • Ende November hat der Bundesrat dem Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit zugestimmt. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Neuerungen gelten für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden.
     
  • Der Bundesrat hat am 19. Dez. 2014 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gebilligt. Das Gesetz, das eine Reform des Familienpflegezeit- sowie des Pflegezeitgesetzes enthält, soll ebenfalls zum 1. Jan. 2015 in Kraft treten.

Weitere Informationen entnehmen Sie Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums.

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