BHB, HHG und IVG begrüßen Initiative gegen Abmahnmissbrauch

Die Verbände der DIY-Branche, Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V. (BHB), Herstellerverband Haus und Garten e.V. (HHG) und Industrieverband Garten e.V. (IVG), begrüßen die Initiative der Bundesregierung zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs. Die Bundesregierung hatte Anfang des Monats in einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion angekündigt, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen vorsieht, um zukünftig dem Problem rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen effektiver zu begegnen.

Die Gesetzesinitiative soll dabei nicht nur den Abmahnmissbrauch im Zusammenhang mit der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzudämmen, sondern das Problem des Missbrauchs von Abmahnungen grundlegend lösen. Hintergrund der Initiative ist die Annahme, dass in vielen Fällen Abmahnungen im Geschäftsverkehr und im Wettbewerb missbraucht werden, um hohe Gebühren einzutreiben, eine Praxis, die zuletzt besonders auffällig im Bereich des Datenschutzrechts mit der Geltung der DSGVO seit 25. Mai 2018 zutage getreten ist. Zudem hatten auch in der DIY-Branche nur geringfügige Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen der Kennzeichnung von Produkten, größere Abmahnwellen verursacht. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, so sollen in Zukunft bei nicht erheblichen und geringfügigen Abweichungen kostenpflichtige Abmahnungen nicht mehr möglich sein.

Die Branchenverbände BHB, IVG und HHG begrüßen die nun angestoßene Gesetzesinitiative ausdrücklich. Sie halten die Abmahnung dem Grundsatz nach für ein sinnvolles Instrument, um Unterlassungsansprüche etwa im Bereich des Wettbewerbsrechts effektiv geltend machen zu können. Allerdings sollen Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen, betonen die Verbände. Infolge der zunehmenden formellen Anforderungen und Informationspflichten, etwa im Online- und Versandhandel oder bei der Produktkennzeichnung, wächst die Zahl der Händler und Hersteller rasant, die wegen geringstmöglicher Abweichungen von den Kennzeichnungs- oder Informationspflichten von unseriösen Abmahnern angegriffen werden. Dies ist weder im Interesse des Verbrauchers noch im Sinne eines fairen Wettbewerbs und muss zukünftig unterbunden werden, fordern BHB, IVG und HHG.

„Die DIY-Branche lebt von vielen Mittelständlern und zunehmend auch von Start-ups. Die Abmahnbranche ist existenzgefährdend für diese Unternehmen und behindert den Vertrieb der Produkte an unsere Kunden“, betont Kai Kächelein, kommissarischer Vorstandssprecher des BHB. „Die Marktteilnehmer zum faireren Wettbewerb anzuhalten ist gut und richtig, aber auch dabei muss durchgängig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben", hebt auch der HHG-Vorstandsvorsitzende Dietrich Alberts hervor. Christoph Büscher, Vorstandsvorsitzender des IVG, sieht einerseits die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, andererseits hält er die derzeitige Rechtspraxis für unbefriedigend. So sei es bereits bei kleinsten Verstößen möglich, über ein Abmahn- und einstweiliges Verfügungsverfahren zu Vertriebsverboten zu gelangen. „Derartige Maßnahmen sind häufig unverhältnismäßig und stören den Rechtsfrieden. Sie werden nach unseren Feststellungen leider zunehmend gezielt als Druckmittel eingesetzt, um zu den gewünschten Ergebnissen und sicherlich auch den Gebühren zu gelangen.“

Mit der nun angekündigten Gesetzesinitiative kommt die Bundesregierung auch der langjährigen Forderung zahlreicher Verbände des Handels und der Industrie nach einer gesetzlichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs entgegen, unter anderem der Initiative „Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen“, die seit 2017 auch von BHB, HHG und IVG unterstützt wird. Initiatoren der Initiative sind neben zahlreichen weiteren Verbänden der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) und der Markenverband e. V.

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