Bundesregierung legt Gesetzentwurf zum Schutz vor Kassenmanipulationen vor

Das Bundeskabinett hat am 13. Juli 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" beschlossen. Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen wirksam zu bekämpfen.

Dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge müssen die so genannten Grundaufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf einem Speichermedium gesichert werden. Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen dafür über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen, einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle – bestehen. Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt manipuliert werden können. Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke.Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die technischen Anforderungen an diese Sicherheitseinrichtung definieren und anschließend entsprechende Anbieterlösungen zertifizieren. Der Gesetzentwurf schreibt keine bestimmte Lösung vor, sondern ist technologieoffen und herstellerunabhängig ausgestaltet. Damit wird den jeweiligen Verhältnissen der verschiedenen Wirtschaftszweige Rechnung getragen, außerdem kann so technische Innovation berücksichtigt werden. Die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Verstöße gegen die Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung können als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Sicherheitseinrichtung ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 einzusetzen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert mit Blick auf den aktuellen Gesetzesentwurf, Steuerhinterziehung wirkungsvoll und zielgerichtet zu bekämpfen, Unternehmen dabei aber nicht mit unverhältnismäßig hohen Umrüstungskosten zu belasten. Steuerhinterziehung müsse wirkungsvoll bekämpft werden. Steuerehrliche Unternehmen dürften durch Sicherungsmaßnahmen nicht zu unverhältnismäßig hohen Aufrüstungskosten verpflichtet werden. Wichtig sei deshalb, dass der Gesetzgeber filialisierte Unternehmen und Verbundgruppen von der Aufrüstungspflicht für Kassen ausnehme. Bei diesen Unternehmen sind Kassen und Warenwirtschaft so eng miteinander verknüpft, dass bei Manipulationen an den Kassendaten, auch die Logistik mit Nachbestellungen nicht mehr funktionieren würde. Werden die Kassendaten – wie dies häufig der Fall ist - an eine Zentrale versandt, bestehe schon allein deshalb keine Möglichkeit mehr, sich im Ladengeschäft an den Kassendaten zu schaffen zu machen.

 

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