Bundestag beschließt Abschaffung der Störerhaftung

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Telemediengesetzes (18/12202, 18/12496) angenommen. Ziel der Gesetzesneuerung ist es, dass Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) ihre Dienste künftig Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden (sogenannte Störerhaftung).

Zukünftig sind Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotsports weitgehend von der Kostentragungspflicht befreit, insbesondere bei Abmahnungen. Sie haften nicht mehr für „Störer", also für Nutzer ihres Hotspots, die das Netz zu illegalen Zwecken missbrauchen. WLAN-Betreiber sind von Behörden auch nicht verpflichtet, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Dies sei aber auf freiwilliger Basis weiter möglich, betont die Bundesregierung, die davon ausgeht, dass öffentliches WLAN durch die Gesetzesänderung häufiger angeboten werden wird. Vor allem Tourismus und Wirtschaft erhoffen sich Impulse.

Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Gesetzesneuerungen und sieht die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung als einen großen Schritt zur weiteren Digitalisierung des Einzelhandels und des öffentlichen Raums insgesamt. „Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung wird zu einem digitalen Innovationsschub im Einzelhandel führen. Onlineangebote und Geschäfte in den Innenstädten werden noch enger verzahnt werden, die Kunden dürfen sich auf viele neue Services freuen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.
„Die beschlossene Änderung des Telemediengesetzes ist ein großer Fortschritt“, so Tromp.  Potential für WLAN im Handel sieht der HDE beispielsweise in der sogenannten verlängerten Ladentheke. Diese ermöglicht es den Kunden, die Produkte vor Ort zu begutachten und dann per Smartphone zusätzliche Produktinformationen zu erhalten sowie die gewünschte Produktkonfiguration zusammenzustellen. Darüber hinaus rechnet der Verband damit, dass beispielsweise zunehmend Kassenplätze mit WLAN-Empfang eingerichtet werden, um moderne Zahlungssysteme zu etablieren. „Im Ausbau öffentlicher WLAN-Angebote liegen auch große Chancen für die Innenstädte. Neben dem Handel werden sich Gastronomie, Dienstleister aber auch Nahverkehrsunternehmen und die Verwaltung im Allgemeinen weiter digitalisieren und den Kunden online Angebote machen“, so Tromp.

Zurück