"click & meet": Abmahnschreiben vorgebeugt

Stellvertretend für den HDE hat der Handelsverband Hessen e.V. über seine Tochtergesellschaft, die Wirtschaftsdienst des Hessischen Handels GmbH, die Marke „click & meet“ angemeldet. Hintergrund und Ziel war und ist der Schutz vor einem Abmahnmissbrauch, wie der Handel ihn z.B. in Sachen „Black Friday“ erleben musste. Das Europäische Amt für Geistiges Eigentum („EUIPO“) hat die Prüfung der Markenanmeldung „click & meet im Februar abgeschlossen, die Einspruchsfrist ist verstrichen.

Ursprünglich war nicht abzusehen, dass sich der in Hessen entwickelte Terminus „click&meet“ deutschlandweit durchsetzen würde. Um so erfreulicher empfindet es der Handelsverband, dass sich die Unternehmen, die „click&meet“ anbieten und nutzen, sicher sein können, keine Abmahnschreiben zu erhalten. Auf einen entsprechenden Artikel der FAZ vom 7. Juni habe man bereits viele positive Rückmeldungen aus der Branche erhalten. Tenor: Gut, dass die Handelsverbandsorganisation der Abmahnindustrie in diesem Falle keine Chance lässt.

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