EU-Parlament beschließt Geoblocking-Verordnung

Die neuen Regelungen der EU-Geoblocking-Verordnung sollen den Onlinehandel innerhalb des gemeinsamen Binnenmarktes fairer machen.

Das EU-Parlament hat am 6. Februar 2018 die Geoblocking-Verordnung beschlossen. Der Verordung zufolge dürfen Händler und Dienstleister künftig Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr pauschal den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren oder sie automatisch zu einer anderen, möglicherweise teureren Webseite im Herkunftsland der Nutzer umleiten. Die Abgeordneten bestätigten damit einen Kompromiss, auf den sie sich ihre Verhandlungsführer im November mit Vertretern des EU-Rats geeinigt hatten. Nun muss der EU-Rat den Entwurf noch formell bestätigen. Die abschließende Annahme durch die Minister der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache. Damit könnte die Verordung zum jahresende 2018 in Karft treten.

Die neue Verordnung soll faires Online-Shopping für alle ermöglichen. Händern soll es innerhalb der EU zukünftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen oder automatisch auf Webseiten mit anderen Preisen weiterzuleiten. Zudem soll es dem Käufer in Zukunft zumindest möglich sein, bestellte Ware selbst abzuholen oder den Transport zu organisieren, wenn der Online-Händler generell keine Lieferung in das Land des Käufers anbietet. Für Online-Dienste wie Clouds darf es künftig ebenfalls kein Geoblocking mehr geben. Ausgenommen von den Regelungen der Verordnung  sind weiterhin urheberrechtlich geschützte Waren, wie E-Books, Musik und Online-Spiele.

Nach der Annahme der Verordnung, wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft, voraussichtlich gegen Mitte März 2018. Erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist ist die Verordnung dann voraussichtlich im Dezember 2018  direkt in den Mitgliedstaaten anwendbar.

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