Neue Informationspflichten für Onlinehändler

Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2013/11/EU über Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ADR-Richtlinie) sowie der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) hat die Europäische Union für Verbraucher zukünftig in ganz Europa qualifizierte Schlichtungsangebote geschaffen.

Das Regelpaket soll den Zugang zu alternativen Streitbeilegungsverfahren für EU-Verbraucher verbessern.

  • Die ODR-Verordnung sieht die Einrichtung einer europäischen Online-Streitbeilegungsplattform (sog. OS-Plattform) durch die EU-Kommission vor. Dabei wird es sich um eine interaktive Internetseite handeln, die künftig als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen speziell bei Streitigkeiten aus online (z. B. über eine Internetseite, eine mobile Anwendung oder per E-Mail) geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen fungieren soll.
     
  • Die ADR-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass für die meisten inländischen und grenzübergreifenden Streitigkeiten zwischen in der EU wohnhaften Verbrauchern und in der EU niedergelassenen Unternehmen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen außergerichtliche Schlichtungsstellen existieren. In Deutschland wurde die ADR-Richtlinie durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt.

Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen neue Informationspflichten für Onlinehändler gegenüber Verbrauchern vor:
ODR-Verordnung: Seit 9. Januar 2016 ist die ODR-Verordnung in Kraft. Danach müssen in der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, seit dem 9. Januar 2016 auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Möglich wäre dies etwa durch eine Einbindung des Links in das Impressum der Website, über den der Verbraucher eine Seite mit den entsprechenden Informationen erreicht. Die Informationen können aber auch in die AGB aufgenommen werden. Sollte dem Konsumenten per E-Mail ein Angebot übersandt werden, muss auch die E-Mail einen entsprechenden Hinweis enthalten. Auf die Verbraucherinformation sollte nicht verzichtet werden, weil sonst Abmahnungen möglich sind.Obwohl die Verordnung bereits vor über zwei Jahren in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission bis heute die geplante Online-Streitbeilegungs-Plattform nicht eingerichtet. Von der Kommission wurde aber der folgende Link kommuniziert, auf den Händler schon jetzt verweisen können und unter dem die Online-Streitbeilegungs-Plattform ab dem 15. Februar 2016 verfügbar sein soll: http://ec.europa.eu/odr 

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: In Deutschland wird die ADR-Richtlinie durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2015 das Gesetz verabschiedet. Auch das neue VSBG steht unter dem großen Ziel, Verbrauchern langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren, vor allem bei Online- und grenzüberschreitenden Einkäufen, zu ersparen. Verpflichtet sich ein Online-Händler freiwillig, sich einer Schlichtungsstelle zur Streitbeilegung anzuschließen, so hat er nach VSBG die Verbraucher hierüber in Kenntnis zu setzen. Diese Informationen hat der Unternehmer auf seiner Website und dort ggf. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kauf- oder Dienstleistungsverträge in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Weise anzuführen. Für diese Informationspflicht wird es voraussichtlich eine Übergangsfrist geben, die mit dem endgültigen Gesetzesentwurf bekannt wird, nach aktuellem Verfahrensstand voraussichtlich im Jahr 2017.  

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