Referentenentwurf zur UWG-Novelle vorgelegt

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucher (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zweiten Änderung des UWG vorgelegt und den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Die gesetzlichen Änderungen führen zu einer weiteren Rechtsangleichung auf europäischer Ebene im Lauterkeitsrecht.

Durch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt (UCP-Richtlinie) wurde das Lauterkeitsrecht auf europäischer Ebene weitgehend vollharmoniert. Die UCP-Richtlinie wurde 2008 durch das neue UWG in deutsches Recht umgesetzt. Die erneute Änderung des UWG hat der Entwurfsbegründung nach Klarstellungsfunktion und diene einer vollständigen Rechtsangleichung. Im Wesentlichen sieht der Entwurf Änderungen bei der Definition der „wesentlichen Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ vor. § 3 UWG differenziert nun zwischen unlauteren geschäftlichen Handlungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern sowie im Verhältnis der Unternehmer untereinander. Das Spürbarkeitskriterium wird geändert, und ein neuer § 4a UWG enthält eine umfassende Definition der aggressiven geschäftlichen Handlungen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert in seiner Stellungnahme die Tatsache, dass der Referentenentwurf keineswegs ausschließlich gesetzliche Klarstellungen enthalte, sondern über die europäischen Vorgaben hinausgehe. Der Entwurf sorge für unnötige Regulierungen der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und verzichte darauf, bestehende und hinreichend bekannte Rechtsunsicherheiten im Lauterkeitsrecht zu beseitigen.

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