UWG-Novelle: HDE warnt vor Rechtsunsicherheiten

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert rechtliche Klarstellungen bei der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). „Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Deshalb sind an der einen oder anderen Stelle noch klarstellende Änderungen notwendig“, so HDE-Experte Peter J. Schröder.

Ein Kritikpunkt ist das Entfallen des so genannten Spürbarkeitskriteriums einer wettbewerbsrelevanten Handlung. Bislang sind unlautere geschäftliche Handlungen nur dann unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern „spürbar“ zu beeinträchtigen. Dies müsse, entgegen der aktuellen Gesetzesvorlage, erhalten bleiben, so der HDE, anderenfalls würden der Abmahnindustrie neue Handlungsfelder eröffnet. Es gelte sicherzustellen, dass Abmahnungen in Zukunft unabhängig vom konkreten Tatbestand immer nur ausgesprochen werden können, wenn das Fehlverhalten spürbare Auswirkungen auf den Wettbewerb habe. Belastungen der Einzelhandelsunternehmen durch Abmahnungen wegen Bagatellverstößen müssten ausgeschlossen werden.

Gestrichen werden muss nach Auffassung des HDE auch die schon heute im aktuellen UWG enthaltenen Regelungen zu aggressiven Geschäftspraktiken. „Der Gesetzgeber will in Zukunft mit einer separaten Norm aggressives Verhalten der Unternehmen gegenüber Verbrauchern verbieten. Deshalb sind die alten, auch für das B2B-Verhältnis geltenden Vorschriften, überflüssig und sollten gestrichen werden“, so Schröder weiter. Außerdem setzt sich der HDE dafür ein, die Regelung zum fliegenden Gerichtsstand aus dem Gesetz zu streichen und in diesem Punkt der Empfehlung des Deutschen Bundesrats zu folgen: „Das würde den Mittelstand entlasten, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und die Handlungsspielräume der Abmahnindustrie wirkungsvoll einschränken“, so Schröder.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte im September 2014 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgelegt. Das Gesetz soll der besseren Umsetzung der europäischen Vorgaben (EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken) dienen.

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