WLAN-Gesetz: Bundesregierung schafft Störerhaftung ab

Die Große Koalition hat sich am 10. Mai auf ein neues Gesetz verständigt, das den Umgang mit öffentlichen WLAN-Netzen festlegt. Betreiber öffentlicher Hotspots sollen in Zukunft nicht mehr pauschal für das Surfverhalten der Nutzer haften müssen. Außerdem sind private und nebengewerbliche Anbieter nicht mehr verpflichtet, ihre WLAN-Netze mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern. Die Bundesregierung will mit der so beabsichtigten Änderung des Telemediengesetzes die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots unterstützen und Hotspot-Anbieter dabei von den bisher strengen Störerhaftung befreien.



Der ursprüngliche Gesetzentwurf 2015 hatte von WLAN-Anbietern noch gefordert, dass sie ihre Netzwerke „angemessen" gegen einen unberechtigten Zugriff zu schützen haben, etwa durch eine Verschlüsselung des Routers. Zudem sollte der Zugang zum Internet nur Personen gewährt werden, die vorher erklärt hätten, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Der neue Gesetzesentwurf soll noch im Mai im Parlament beschlossen werden. Damit könnte das Gesetz im Herbst in Kraft treten.

Private und nebengewerbliche Anbieter werden mit dem neuen Gesetz gewerblichen Anbietern gleichgestellt, die das so genannte Providerprivileg genießen. Das besagt, dass Anbieter, die lediglich den Zugang zum Internet bereitstellen, nicht grundsätzlich für das Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich sind. Es ist ihnen auch nicht zuzumuten, die Nutzer zu identifizieren und zu überwachen oder bestimmte Ports zu sperren. Die bislang in Deutschland geltende sogenannte Störerhaftung ist international nahezu einzigartig. Diese besagt, dass die Betreiber von öffentlichen WLAN-Zugängen – etwa Cafés, Restaurants oder Einzelhändler – zum Beispiel für den illegalen Download von Musikdateien durch den Nutzer haften müssen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die in der Koalition gefundene Einigung. Damit werde es Einzelhändlern ermöglicht, öffentliche WLAN-Angebote zu unterbreiten, ohne Abmahnungen zu riskieren, so der HDE. „Die Abschaffung sorgt für Rechtssicherheit und bietet dem stationären Handel die Chance, verstärkt digitale Services anzubieten", so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE. Mit der Abschaffung der Pflicht für eine Vorschaltseite scheine nun ein praxistaugliches Gesetz in Aussicht. WLAN im Einzelhandel ist die Grundlage für viele Technologien und Anwendungen, da der Internetzugang aufgrund von baulichen Begebenheiten oft nur durch WLAN sichergestellt werden kann. Dazu zählen Anwendungen wie das Mobile Bezahlen, Innen-Navigation oder die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beacon-Technologie.
 

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