Verbot von Geoblocking überfordert mittelständische Onlinehhändler

Als kritisch vor allem für mittelständische Händler sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission zur Geoblocking-Verordnung vom 21. November.

„Das vorgesehene Verbot von Geoblocking führt zu einer Überforderung insbesondere kleiner und mittelständischer Online-Händler und stellt einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit dar“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Mit Hilfe von Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Webseiten für bestimmte Länder oder Regionen einschränken oder die Verbraucher auf eine Seite weiterleiten, deren Inhalte speziell auf das Land zugeschnitten wurden.

Durch die aktuelle Gesetzgebungsinitiative soll Geoblocking aber zukünftig nicht mehr möglich sein. Der Geoblocking-Verordnung zufolge, auf die sich Europäisches Parlament, Ministerrat und Kommission jetzt vorläufig verständigt haben, sollen Verbraucher aufgrund ihres Wohnorts oder ihrer Nationalität nicht mehr diskriminiert werden dürfen. Vielmehr soll das „Shop like at home“-Prinzip gelten, so dass Verbraucher, aus Ländern, in denen ein Händler nicht aktiv ist, unter den gleichen Bedingungen einkaufen können, wie Verbraucher aus Ländern, in denen der Händler aktiv ist. Ziel der Verordnung ist es, einen barrierefreien grenzüberschreitenden Binnenhandel innerhalb der EU zu garantieren. Händler wären daher praktisch gezwungen, in alle EU-Länder zu verkaufen.

Die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht in der EU machten Geoblocking für viele Unternehmen notwendig, betont der Handelsverband. Denn insbesondere kleinere Händler seien schlicht überfordert, wenn sie gezwungen seien, in alle EU-Länder zu verkaufen und die jeweils dort gültigen Rechtsvorschriften zu beachten. Tromp: „Die Anwendung von Geoblocking ist ein Symptom für den unvollendeten Binnenmarkt und unterschiedliche Rechtskulturen in Europa.“ Denn für die Händler fehlt nach wie vor eine rechtssichere Lösung der Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verkäufen Anwendung finden soll. Außerdem sei die jetzt vorgesehene Übergangsfrist von neun Monaten als Umsetzungsfrist für die Unternehmen viel zu kurz. Hier müssten komplexe Geschäftsprozesse umgestellt werden, dafür benötigten die Betriebe mehr Zeit. Der jetzt in Brüssel vereinbarte Text muss noch offiziell von Rat und Parlament angenommen werden.

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